2026 bringt für Unternehmen spürbare Entlastungen bei Strom- und Gaskosten – doch viele Maßnahmen sind befristet. Erfahren Sie, welche energiepolitischen Änderungen anstehen, warum Preisschwankungen weiter zunehmen und weshalb Unternehmen ihre Energieversorgung langfristig flexibler ausrichten müssen.

Das Jahr 2026 ist für Unternehmen von mehreren energiepolitischen Entwicklungen geprägt. Regelungen zu Netzentgelten, Steuern und Umlagen werden angepasst oder neu gefasst und verändern damit die Kosten- und Rahmenbedingungen der Energieversorgung.
Zusätzlich schreitet der strukturelle Umbau des Energiesystems weiter voran. Der Ausbau erneuerbarer Energien, steigende CO₂-Preise und eine zunehmende Volatilität im Strommarkt stellen Unternehmen vor die Aufgabe, ihre Energieversorgung langfristig flexibel und belastbar auszurichten.
Netzentgelte – die Gebühren für den Transport von Strom über die Übertragungs- und Verteilnetze – machen einen erheblichen Anteil der Stromrechnung aus. Sie sind in den vergangenen Jahren durch Netzausbau und steigende Systemanforderungen deutlich gestiegen.
Für 2026 erhalten die vier großen Übertragungsnetzbetreiber einen Bundeszuschuss von 6,5Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds. Das entsprechende Gesetz ist laut Bundesregierung am 12. Dezember 2025 in Kraft getreten. Der Zuschuss wirkt preisdämpfend und senkt die Übertragungsnetzentgelte, wovon auch Unternehmen profitieren.
Langfristig ändert der Zuschuss jedoch nichts an der grundsätzlichen Entwicklung: Mit dem weiteren Ausbau erneuerbarer Energien, wachsendem Strombedarf und zunehmender Elektrifizierung steigen die Anforderungen an die Netze weiter. Netzentgelte bleiben damit einstruktureller Kostenfaktor, der sich nicht dauerhaft subventionieren lässt.
Die Stromsteuer ist eine staatliche Abgabe auf den Stromverbrauch. Unternehmen des produzierenden Gewerbes profitieren 2026 von einem deutlich reduzierten Steuersatz.
Mit der Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes wird die Steuerermäßigung bis auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,05 Cent pro Kilowattstunde verstetigt. Voraussetzung ist ein jährlicher Mindestverbrauch von 12,5 Megawattstunden. Der Bundestag hat das Gesetz am 13. November 2025 beschlossen, rund 600.000 Betriebe profitieren.
Ergänzend wird ab dem 1.Januar 2026 ein befristeter Industriestrompreis eingeführt. Besonders stromintensive Unternehmen sollen dadurch entlastet werden. Für sie wird der Strompreis durch staatliche Zuschüsse auf etwa fünf Cent pro Kilowattstunde begrenzt.
Anspruchsberechtigt sind jedoch ausschließlich Unternehmen aus Branchen wie der Stahl-, Papier- oder Chemieindustrie. Die Maßnahme ist auf maximal drei Jahre begrenzt und an die Verpflichtung geknüpft, mindestens die Hälfte der Einsparungen in Maßnahmen zur Dekarbonisierung und Flexibilisierung zu investieren.
Die Gasspeicherumlage wurde eingeführt, um die Kosten für die Sicherung der Gasversorgung zu finanzieren. Die Gasspeicherumlage wurde verbrauchsabhängig über die Gasrechnung erhoben und von den Gaslieferanten an die Endkunden weitergegeben. Sie erschien als eigener Umlageposten in der Rechnung und erhöhte den Gaspreis pro Kilowattstunde entsprechend. Ab dem 1. Januar 2026 soll sie vollständig entfallen.
Insgesamt werden Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen um mehr als 3 Milliarden Euro entlastet, da die Gasspeicherumlage als verbrauchsabhängiger Aufschlag auf den Gaspreis vollständig entfällt. Energieintensive Großkunden profitieren dabei besonders, da sie den größten Anteil der Gasmenge verbrauchen und entsprechend hohe Umlagebeträge gezahlt haben.
Auch für den Strommarkt hat dies Bedeutung: Niedrigere Gaspreise senken die Kosten für Gaskraftwerke, die aufgrund des Merit-Order-Effekts, häufig preisbestimmend sind. Dies kann kurzfristig im Jahr 2026 zu niedrigeren Strompreisen führen.
Der ETS 2, das zweite europäische Emissionshandelssystem, soll Emissionen aus Wärme und Verkehr bepreisen. Die Einführung wurde verschoben, um zusätzliche Belastungen zu vermeiden und Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben.
Für 2026 bedeutet das: keine zusätzlichen CO₂-Kosten aus dem ETS 2. Die grundsätzliche Richtung der Klimapolitik bleibt jedoch unverändert. CO₂ wird künftig einen wachsenden Einfluss auf Energiepreise haben – und damit auch auf unternehmerische Entscheidungen. Gerade deshalb gewinnen Maßnahmen zur Senkung von CO₂-Emissionen an Bedeutung, etwa durch die Abstimmung des Stromverbrauchs auf die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien durch intelligente Energiemanagementsysteme.
In Summe führen die Maßnahmen dazu, dass VerbraucherInnen und Unternehmen 2026 um rund 10 Milliarden Euro entlastet werden. Diese Entlastungen sind wichtig und verschaffen Zeit.
Gleichzeitig sind sieü berwiegend temporär. Subventionen, Zuschüsse und Steuererleichterungen können strukturelle Veränderungen nicht dauerhaft ausgleichen. Mit dem weiteren Ausbau erneuerbarer Energien, zunehmender Elektrifizierung und steigenden CO₂-Kosten werden Energiepreise volatiler.
Für Unternehmen bedeutet der Ausblick auf 2026 zweierlei: kurzfristig Entlastung, langfristig Handlungsbedarf. Wer sich allein auf staatliche Maßnahmen verlässt, riskiert, bei steigenden Preisen und neuen Marktanforderungen unvorbereitet zu sein.
Gerade deshalb gewinnt die Flexibilisierung des Stromverbrauchs, also die Abstimmung auf die Energieerzeugung, an Bedeutung. Unternehmen, die ihren Energieeinsatz automatisiert steuern, Lasten verschieben, eigene Erzeugung integrieren und Speicher intelligent einsetzen, vermeiden CO₂, senken Ihre Energiekosten langfristig und stellen sich zukunftssicher auf – unabhängig von kurzfristigen politischen Eingriffen.
Solche Lösungen machen Unternehmen resilient gegenüber Preisschwankungen, stellen sie wettbewerbsfähig und zukunftssicher auf und machen sie bereit für die nächste Phase der Energiewende.